Häufig gestellte Fragen

Wo kann ich eine Umschulung beantragen?

Wenn Sie Ihre bisherige berufliche Tätigkeit infolge eines Unfalls oder einer Erkrankung nicht mehr ausüben können, haben Sie das Recht auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Den gleichnamigen Antrag können Sie bei der Rentenversicherung, der Agentur für Arbeit oder der Berufsgenossenschaft stellen. Diese prüfen dann, ob medizinische oder berufliche Leistungen erforderlich sind.


Welche Berufe kann ich im Bfw Sachsen-Anhalt lernen?

Unser Angebot umfasst kaufmännische und Verwaltungsberufe, gewerbliche und technische Ausbildungen sowie Elektroberufe und Berufe im sozialen Bereich. Die Abschlüsse reichen von Hauszertifikaten über Modulabschlüsse bis zu staatlich anerkannten Abschlüssen. Eine Übersicht über alle Ausbildungsangebote finden Sie in unserer Ausbildungsbroschüre.


Wie läuft die Umschulung ab?

Während Ihrer Ausbildung haben Sie neben dem theoretischen und praktischen Unterricht im Bfw mindestens ein Praktikum in einem Unternehmen Ihrer Wahl. Die Ausbildungen dauern zwischen 15 und 24 Monate und enden meist mit einer Abschlussprüfung bei der IHK. Vor dem Beginn kann ein 3-5 monatiger Vorbereitungslehrgang absolviert werden, um Schulwissen aufzufrischen, sich an Ausbildungsanforderungen zu gewöhnen und die Belastbarkeit zu steigern.


Wie hoch sind meine Chancen wieder in Arbeit zu kommen?

Bereits während der Ausbildung im Bfw werden die Grundlagen für die Rückkehr in den Arbeitsmarkt gelegt. Frühzeitig werden Unternehmen gebunden, die gemeinsam mit Ihnen in Verbindung mit theoretischem Unterricht die praktische Wissensvermittlung begleiten. Diese Unternehmen werden zudem nach dem perspektivischen Personalbedarf ausgewählt, um möglichst einen nahtlosen Übergang von Ausbildung in eine Beschäftigung sichern. So konnten 2015 bereits die Hälfte aller Teilnehmer mit Abschluss der Ausbildung bei einem neuen Arbeitgeber eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen.

Im Weiteren werden die Absolventen gezielt bei der Suche nach einem Arbeitsplatz von den Mitarbeitern des Bfw unterstützt, sodass 12 Monate nach Beendigung der Maßnahme 80 Prozent aller Teilnehmer eine neue Anstellung gefunden haben.

Die Vermittlungschancen sind aber in einem hohen Maße vom dem persönlichen Engagement und einer entsprechenden Motivation abhängig.

 
Hilft mir das Bfw Sachsen-Anhalt bei der Arbeitsplatzsuche?

Selbstverständlich werden Sie bei der Integration in Arbeit durch uns unterstützt. So werten unsere Arbeitsmarktexperten gemeinsam mit Ihnen Stellenangebote aus, akquirieren für Sie Praktikums- und Arbeitsplätze, organisieren Bewerbungstrainings und helfen Ihnen bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen.


Welche finanzielle Unterstützung steht mir während der Umschulung zu?

In der Regel erhalten Sie von Ihrem Kostenträger sogenanntes Übergangsgeld, das nach Ihrem letzten Netto-Verdienst oder nach Tariflohn berechnet wird. Meist ist das Übergangsgeld höher als das zuletzt erhaltene Arbeitslosengeld. Wurde Ihre Umschulung durch die Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter bewilligt und haben Sie keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld I, beziehen Sie während der Zeit Arbeitslosengeld II.


Wie bringe ich Familie und Umschulung unter einen Hut?

Im Berufsförderungswerk gibt es spezielle Unterbringungsmöglichkeiten für Eltern mit Kind, sodass Sie Ihren neuen Beruf erlernen und Ihr Kind je nach Alter einen nahegelegenen Kindergarten oder Schule besuchen kann.


Habe ich Urlaubsanspruch während der Umschulung?

Ob Urlaubsanspruch besteht ist von der Art der Maßnahme und der jeweiligen Dauer abhängig. Für Teilnehmende mit Urlaubsanspruch sind die ausbildungsfreien Tage in einem Plan festgelegt, der mit dem zuständigen Kostenträger abgestimmt ist. Sollten Sie Fragen zum Urlaubsanspruch haben, nehmen Sie bitte mit unserem Kundencenter Kontakt auf.


Wie verhalte ich mich, wenn ich derzeit noch in Arbeit bin?

Es ist möglich, dass das Arbeitsverhältnis während der Umschulung zunächst ruht, sodass nach dem Erwerb des neuen Berufsabschlusses eine betriebliche Umbesetzung erfolgen kann. Sollte dies nicht möglich sein,  muss vor der Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses geprüft werden, wie das alte gelöst werden kann.


Sie haben weitere Fragen? 

Gerne können Sie sich an unser Kundencenter wenden:

Kathrin Ziegler
Telefon: 03925 22-1713
E-Mail: kathrin.ziegler@bfw-sachsen-anhalt.de 

Matthias Witteborn
Telefon: 03925 22-1714
E-Mail: matthias.witteborn@bfw-sachsen-anhalt.de 

Unsere Beratungszeiten im Kundencenter:

montags bis donnerstags: 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr
freitags: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

 

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