Maßnahmen mit Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheingutschein (AVGS)

Sie sind schon seit längerem nicht dauerhaft auf dem ersten Arbeitsmarkt tätig, haben sich aber zum Ziel gesetzt (wieder) auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß zu fassen? Ihre bisherigen Bemühungen haben Sie nicht an Ihr Ziel gebracht, und dennoch sind Sie motiviert weiter an Ihrem Ziel zu arbeiten? Sie sind neugierig darauf, was alles in Ihnen steckt? Dann sind wir Ihr richtiger Partner, um mit Ihnen gemeinsam an Ihrem Ziel zu arbeiten und Sie auf Ihrem Weg in den ersten Arbeitsmarkt zu begleiten.

Das Berufsförderungswerk Sachsen-Anhalt bieten derzeit drei Maßnahmen an, an denen Sie mit der Einlösung Ihres Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheines (AVGS) teilnehmen können.

AKTIVA mit AVGS nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III - AKTIVA verbindet individuelle Beratung, Stärkenermittlung, berufliches Basistraining, Bewerbungsprozess, Bewerbungscoaching und Gesundheitsförderung.

AKTIVA-Integra mit AVGS nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III - AKTIVA-Integra baut auf bisherigen Aktivierungsergebnissen auf und fördert eine intensive betriebliche Erprobung auf dem ersten Arbeitsmarkt.

Einzelcoaching mit AVGS nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III - hier stehen Sie im Mittelpunkt! Gemeinsam mit Ihrem persönlichen Coach erarbeiten Sie neue berufliche Perspektiven. Durch eine individuelle Beratung werden Sie an den ersten Arbeitsmarkt herangeführt und lernen, Ihre Wettbewerbsfähigkeit wieder unter Beweis zu stellen.

UFER mit AVGS nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III -  mit begleitetem und individuellem Training zu neuen Stärken finden und den Alltag wieder meistern.

Informationen zu unseren Beginnterminen erhalten Sie bei unseren Mitarbeiter*innen im Kundencenter Frau Ziegler und Herr Witteborn telefonisch unter der kostenfreien Rufnummer 0800 3925220 oder persönlich an unserem Standort in Staßfurt. Weitere Maßnahmen für Aktivierung- und Vermittlungsgutscheine befinden sich in der Entwicklungs- und Zertifizierungsphase.

Allgemeine Informationen zum Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Im nachfolgenden stellen wir Ihnen weitere allgemeingültige Informationen für Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein zur Verfügung:

Von wem erhalte ich den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) und was wird gefördert?

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) wird von den Agenturen für Arbeit sowie den Jobcentern ausgestellt und beinhaltet die Zusage für die Kostenübernahme hinsichtlich einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung. Auf dem AVGS wird festgelegt, für welche Maßnahmen der Gutschein gilt. Hierbei handelt es sich nicht um Reha-Maßnahmen, sondern um Maßnahmen nach § 45 SGB III.

Wer kann eine Förderung über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein erhalten?

Einen Rechtsanspruch auf die Förderung über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) haben alle arbeitssuchenden Personen, welche folgende Kriterien erfüllen:

  • Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht
  • Antragsteller ist noch nicht vermittelt

Ein AVGS kann auch ohne Rechtsanspruch bei der zuständigen Agentur für Arbeit oder beim zuständigen Jobcenter beantragt werden. In diesen Fällen liegt die Entscheidung im Ermessen des jeweiligen Fallmanagers.

Wie lange gilt ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein?

Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine werden in ihrer Gültigkeit zeitlich befristet. Der für Sie relevante Gültigkeitszeitraum wird auf Ihrem AVGS vermerkt.

Darüber hinaus verliert der AVGS seine Gültigkeit sobald der Anspruch auf Arbeitslosengeld erlischt, z. B. folgende Situation eintritt:

  • sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wird aufgenommen oder
  • selbstständige Tätigkeit wird aufgenommen oder
  • Arbeitslosigkeit endet durch andere Faktoren, z. B. Mutterschutz

Wie und wo löse ich einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ein?

Damit Ihr Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein seine Gültigkeit nicht verliert, ist es zwingend erforderlich, dass Sie den Gutschein innerhalb der angegebenen Frist bei einem für diese Maßnahmen zertifizierten Träger einlösen; d. h. in diesem Zeitraum mit der Maßnahme beginnen.

Bei der Einlösung des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins beraten wir Sie gern und unterstützen Sie bei den Formalitäten. Wir prüfen, ob die vorgesehene Maßnahme geeignet ist und der Maßnahmebeginn innerhalb des Gültigkeitszeitraumes liegt. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, und Sie eine Maßnahme in unserem Hause beginnen möchten, schließen wir mit Ihnen einen Leistungsvertrag ab, der Ihre und unsere Rechte und Pflichten sowie die Bedingungen während der Maßnahme regelt. 

Sie haben weitere Fragen?

Sie wünschen weitere Informationen oder Sie haben sich bereits entschieden und möchten an einer unserer Maßnahmen mit Ihrem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein teilnehmen, sprechen Sie unsere Mitarbeiterin oder unseren Mitarbeiter des Kundencenters Frau Ziegler und Herrn Witteborn an. Sie erreichen unser Kundencenter unter der kostenfreien Servicenummer 0800 3925220 oder per E-Mail unter info@bfw-sachsen-anhalt.de. Weitere Informationen erhalten Sie auch auf den Webseiten der Agentur für Arbeit und der Jobcenter.

CERTQUA-Logo für Träger- und AZAV-Zertifizierung
Referenzdatum: 23.03.2019

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